FAQ

Erscheint eine Fachkraft oder ein Azubi nicht, so einsteht für Sie kein finanzieller Schaden bei der Vermittlungsprovision. Die Vermittlungsprovision entfällt, solange kein Verschulden des Kunden vorliegt.

Bleibt eine Fachkraft oder ein Azubi nicht in Ihrem Betrieb, so entfällt für Sie die Bleibeprämie, die erst nach einer vereinbarten Zeit in Ihrem Betrieb fällig wird.

Während des Vermittlungsprozesses läuft die Kommunikation über feste Ansprechpartner ihrer- und unserseits ab. Wir reagieren auf Ihre Fragen schnell und erwarten dies auch bei Rückfragen von unseren Ansprechpartnern in Ihrem Unternehmen.

Kann ein Zeitplan nicht eingehalten werden, z.B. wegen einer Behördenauslastung oder anderer Gründe, so wird immer in enger Absprache mit Ihnen weiterentschieden. Grundsätzlich behalten wir uns immer einen realistischen Leistungszeitraum vor und kalkulieren unerwartete Ereignisse ein.

Alle Verträge werden nach deutschem Recht geschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Es ergibt sich für Sie ein spürbarer Kostenvorteil.  Nachteile ergeben sich nicht für Sie, die Rechtsform S.A.R.L.entspricht weitgehend der deutschen GmbH.

Die Azubis und Fachkräfte werden auf Grundlage des AufenthG nach Deutschland geholt.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns gerne für Anfragen, unsere Unternehmensbroschüre oder vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.

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